§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen von LANG GMBH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn der Kunde vor und/oder bei Vertragsschluss bzw. in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde durch LANG GMBH ausdrücklich zugestimmt. (2) Sollte LANG GMBH einmal von einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch machen, bedeutet dies nicht, dass LANG GMBH auch für die Zukunft auf diese Regelung verzichtet. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen LANG GMBH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Angebote von LANG GMBH sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich LANG GMBH einen Monat ab Datum des Angebots gebunden. Bestellungen und mündliche Angebote sind für LANG GMBH nur verbindlich, wenn sie von LANG GMBH schriftlich bestätigt werden. Von der Bestellung des Kunden abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Normen, technische und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie von LANG GMBH schriftlich bestätigt werden. Macht LANG GMBH im Zusammenhang mit dem Vertrag anwendungstechnische Angaben oder gibt sie entsprechende Empfehlungen ab, so stellen diese keine Garantieerklärungen dar. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Geeignetheit der Kaufsache bzw. der Leistung von LANG GMBH sowie der vorgenannten Angaben und Empfehlungen für die eigenen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu überprüfen. Ein über den Vertrag hinausgehender Beratungsvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch LANG GMBH wirksam. Für Druck- und sonstige Fehler im Katalog, in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie für Fehler auf den Internetseiten haftet LANG GMBH nicht. (3) LANG GMBH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. LANG GMBH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Waren vorzunehmen. Erfolgt eine solche Konstruktionsänderung zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Übergabe der Ware bzw. der Erbringung der Leistung, so ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn die Konstruktionsänderung durch eine Änderung der Gesetzeslage und/oder die Änderung sonstiger technischer Normen (DIN, TA etc.) erforderlich wurde. (4) Die Angestellten von LANG GMBH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. § 3 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht bis zu zwei Wochen für Verbraucher Ausschluss des Widerrufs (1) Ist der Kunde ein Verbraucher, da das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. (2) Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: LANG GMBH GmbH; Fahrlachstraße 14; 68161 Mannheim. Der Widerruf kann online erfolgen unter: lang.ch@t-online.de oder per Brief an: LANG Wasseraufbereitungsanlagen GmbH; Zell 24, 83324 Ruhpolding. (3) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an LANG GMBH zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz an LANG GMBH leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. à Ende der Widerrufsbelehrung (4) Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. § 4 Preise (1) Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung von LANG GMBH genannt werden. Zusätzlich beauftragte Leistungen und Lieferungen, wie z.B. Verpackung, Transport und Versicherung, werden jeweils gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Rechnung gestellt, sofern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nicht vorliegt. (2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin bzw. dem Termin der Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen bzw. wenn zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung bzw. tatsächlicher Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen und dies vom Kunden zu vertreten ist. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung bzw. der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise und/oder werden neue Abgaben und Belastungen eingeführt, so ist LANG GMBH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. § 5 Zahlungsbedingungen (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von LANG GMBH 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Neukunden und Kunden aus dem Ausland leisten Vorauskasse. (2) LANG GMBH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. LANG GMBH wird in diesem Falle den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LANG GMBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LANG GMBH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. (4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist LANG GMBH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch LANG GMBH ist zulässig. (5) Wenn LANG GMBH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunde in Frage stellen, insbesondere eine Bank einen Scheck nicht einlöst oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, so ist LANG GMBH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. LANG GMBH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. § 6 Lieferung (Ort, Termin, sonstige Bedingungen) (1) Erfüllungsort ist der Sitz von LANG GMBH. Wird die Ware an den Kunden oder einen von diesem bestimmten Ort ausgeliefert bzw. die bestellte Leistung dort erbracht, so stellt LANG GMBH dies dem Kunden gesondert in Rechnung. LANG GMBH behält sich die Wahl des Transportmittels (z. B. Spedition, Paketdienst etc.) vor. Ändert sich der vom Kunden bestimmte Ort der Auslieferung bzw. Leistungserbringung, so teilt der Kunde dies LANG GMBH rechtzeitig vor der Auslieferung mit. Unterlässt der Kunde die Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, hat der Kunde LANG GMBH den hieraus entstehenden Schaden zu erstatten, insbesondere erhöhte Transport- und sonstige Kosten. Nimmt der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson die Ware bzw. Leistung unberechtigterweise nicht an oder ist der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson zum angekündigten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt nicht an dem zur Übergabe/Leistungserbringung bestimmten Ort anwesend, so hat der Kunde LANG GMBH alle hieraus entstehenden Kosten, insbesondere Transportkosten, zu erstatten. In diesem Falle vereinbaren LANG GMBH und der Kunde einen neuen Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt. Erfolgt die Auslieferung bzw. Leistung auf eine Baustelle, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zu der Baustelle und ihr Befahren sowie das Entladen der Ware gefahrlos möglich ist. Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, ist der Kunde für die hieraus entstehenden Schäden verantwortlich. § 9 gilt entsprechend. (2) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die LANG GMBH die Lieferung bzw. Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unterbrechung der Kommunikationsmöglichkeiten, Überschwemmungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von LANG GMBH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat LANG GMBH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen LANG GMBH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird LANG GMBH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. § 9 ist entsprechend anzuwenden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückerstattung etwaiger Anzahlungen. Auf die genannten Umstände kann sich LANG GMBH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. (5) Sofern LANG GMBH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von LANG GMBH. Des weiteren gilt für die Beschränkung der Haftung § 9. Daneben kann der Kunde, wenn er LANG GMBH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten. (6) LANG GMBH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. (7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von LANG GMBH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. (8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist LANG GMBH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Stand-, Vorhaltungs- und Lagerkosten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. § 7 Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben ist. Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von LANG GMBH bzw. das Lager des Lieferanten von LANG GMBH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. § 8 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Forderungen aus Transportleistungen), die LANG GMBH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden LANG GMBH die nachstehenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. (2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von LANG GMBH. Der Kunde verwahrt das Eigentum von LANG GMBH unentgeltlich. Ware, an der LANG GMBH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, wenn sie bezahlt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware weiter, obwohl sie nicht bezahlt ist, so tritt er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an LANG GMBH ab. Zum Einzug dieser Forderungen ist der Kunde nicht ermächtigt. (4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von LANG GMBH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit LANG GMBH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LANG GMBH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung – ist LANG GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Kosten der Herausgabe hat der Kunde zu tragen. § 9 Gewährleistung (1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Verjährung der Ansprüche wegen mangelhafter Ware bzw. Leistung beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte bzw. ab Abnahme der Leistung. Dies gilt entsprechend für Minderungs- und Rücktrittsrechte des Kunden. (2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von LANG GMBH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (3) Der Kunde muss die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Ablieferung bzw. der Leistungserbringung untersuchen. Im Falle einer beabsichtigten Weiterverarbeitung umfasst diese Untersuchungspflicht auch die Geeignetheit der Ware bzw. Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Kunde muss LANG GMBH Mängel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind LANG GMBH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte von LANG GMBH einen Mangel aufweisen, verlangt LANG GMBH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass:das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung zu LANG GMBH geschickt wird oderder Kaufpreis bzw. die Vergütung gemindert wird. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann LANG GMBH diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von LANG GMBH zu bezahlen sind. (5) Ausgetauschte Teile werden Eigentum von LANG GMBH. (6) Entscheidet sich LANG GMBH für die Nachbesserung und schlägt diese nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. (8) Ansprüche gegen LANG GMBH wegen Mängel stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. (9) Dieser Absatz gilt nur für Wasserspender und Zubehör: Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die durch Verkalkung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, Wartungsvorschriften oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. § 10 Haftung (1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LANG GMBH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von LANG GMBH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. (3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von LANG GMBH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung von LANG GMBH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 11 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht undAbtretungsausschluss Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von LANG GMBH nicht übertragbar. § 12 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel (1) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von LANG GMBH als vereinbart. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Kunden als ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von LANG GMBH als vereinbart. (2) Die Gerichtsstandsvereinbarung in Abs. 1 gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. (3) Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LANG GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht